Tabelle 3.1. Bauprinzipien langlebiger Allmenderessourcen-Institutionen


1. _Klar definierte Grenzen_ Die Personen oder Haushalte, die das Recht zur Entnahme von Ressourceneinheiten aus der AR haben, müssen, genauso wie die Grenzen der AR selbst, klar definiert sein. 2. _Kongruenz zwischen Aneignungs- und Bereitstellungsregeln und lokalen Bedingungen_ Aneignungsregeln, die Zeit, Ort, Technik und/oder Menge der Ressourceneinheiten beschränken, sind abgestimmt auf lokale Bedingungen und Bereitstellungsregeln, die ein bestimmtes Quantum an Zeit, Arbeit, Materialien und/oder Geld erfordern. 3. _Arrangements für kollektive Entscheidungen_ Die meisten Personen, die von den operativen Regeln betroffen sind, können über Änderungen der operativen Regeln mitbestimmen. 4. _Überwachung_ Die Überwacher, die aktiv den AR-Zustand und das Verhalten der Aneigner kontrollieren, sind den Aneignern gegenüber rechenschaftspflichtig oder sind selbst die Aneigner. 5. _Abgestufte Sanktionen_ Aneigner, die operative Regeln verletzen, werden von anderen Aneignern, von deren Bevollmächtigten oder von beiden glaubhaft mit abgestuften Sanktionen belegt (entsprechend der Schwere und dem Kontext des Vergehens). 6. _Konfliktlösungsmechanismen_ Die Aneigner und ihre Bevollmächtigten haben raschen Zugang zu kostengünstigen lokalen Arenen, die Konflikte zwischen Aneignern oder zwischen Aneignern und ihren Bevollmächtigten schlichten. 7. _Minimale Anerkennung des Organisationsrechts_ Das Recht der Aneigner, ihre eigenen Institutionen zu entwickeln, wird von keiner externen staatlichen Behörde in Frage gestellt. _Für ARs, die Teile größerer Systeme sind:_ 8. _Eingebettete Unternehmen_ Aneignung, Bereitstellung, Überwachung, Durchsetzung, Konfliktlösung und Verwaltungsaktivitaten sind in Unternehmen, die in mehrere Ebenen eingebettet sind, organisiert.
Ostrom, Elinor (1990). _Die Verfassung der Allmende: Jenseits Von Staat Und Markt_ Mohr Siebeck; 1. Edition (1. März 1999) p117. ISBN 978-3161471360.